Artikel 1: Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge sowie für alle Handlungen, Angebote und sonstigen Rechtshandlungen (im Folgenden „Vertrag“) zwischen Geling Tuinmeubelen BV und dem Käufer.

Artikel 2: Preise

Während der im Angebot angegebenen Gültigkeitsdauer werden die Preise der angebotenen Produkte nicht erhöht, mit Ausnahme von Preisänderungen aufgrund von Änderungen der Mehrwertsteuersätze. Die im Sortiment genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Artikel 3: Zahlungsbedingungen

1. Sofern der Käufer nicht sofort bei Lieferung zahlt, ist er verpflichtet, die Geling Tuinmeubelen in Rechnung gestellten Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die vereinbarte Zahlungsfrist hat fatalen Charakter, ab diesem Tag schuldet der Käufer die gesetzlichen Zinsen (z. B. Artikel 6:119BW).

2. Etwaige Einwände gegen Rechnungen, Spezifikationen, Beschreibungen und Preise müssen Geling Tuinmeubelen innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitgeteilt werden.

3. Der Käufer ist nicht berechtigt, eine Forderung seinerseits mit einer Forderung von Geling Tuinmeubelen aufzurechnen, noch ist er berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen.

Artikel 4: Lieferzeit

1. Die zwischen dem Käufer und Geling Tuinmeubelen vereinbarte Lieferfrist wird von Geling Tuinmeubelen so weit wie möglich eingehalten. Diese Begriffe sind immer ungefähre Angaben und niemals fatal.

2. Die oben genannten Fristen beginnen mit dem Datum des Vertragsabschlusses oder mit dem Tag, an dem alle erforderlichen Informationen im Besitz von Geling Tuinmeubelen sind, sofern dieser Tag nach dem Datum des Vertragsabschlusses liegt.

Artikel 5: Lieferung und Gefahr

1. Wenn Geling Tuinmeubelen und der Käufer vereinbaren, dass die Produkte von Geling Tuinmeubelen geliefert werden, ist der Käufer zur Zahlung einer Entschädigung gemäß den geltenden Tarifen von Geling Tuinmeubelen verpflichtet.

2. Der Lieferort ist die Adresse, die der Käufer Geling Tuinmeubelen mitgeteilt hat.

3. Nimmt der Käufer die Ware aus einem nicht gesetzlichen Grund nicht oder nicht rechtzeitig entgegen, gerät er ohne Inverzugsetzung in Verzug. Geling Tuinmeubelen ist dann berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern oder an einen Dritten zu verkaufen. Der Käufer bleibt als Entschädigung für den Kaufpreis zuzüglich Zinsen und Kosten haftbar, gegebenenfalls jedoch abzüglich des Nettoerlöses aus dem Verkauf an diesen Dritten.

Artikel 6: Inspektion

1. Der Käufer wird die gelieferten Produkte auf etwaige Mängel prüfen und Geling Tuinmeubelen schnellstmöglich, spätestens jedoch vierzehn (14) Tage nach Lieferung der Ware, schriftlich benachrichtigen. Sofern eine Beschädigung des Verpackungsmaterials vorliegt und/oder ein versteckter Mangel vorliegt, muss unter Androhung des Rechtsverlustes eine schriftliche Reklamation innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels durch den Käufer erfolgen.

2. Geringe und branchenübliche Abweichungen und Unterschiede in Farbe, Qualität, Größe etc. können in keinem Fall einen Reklamationsgrund darstellen.

3. Macht der Käufer von seinem Reklamationsrecht Gebrauch, trägt er die Kosten der Rücksendung.

Artikel 7: Rückgabe von Produkten

1. Der Käufer hat das Recht, die gekauften Produkte für einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen zurückzugeben. Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem der Käufer angemessene Gelegenheit zur Prüfung der Produkte hat.

2. Der Käufer wird die Produkte sorgfältig behandeln und die Verpackung der Produkte nicht weiter beschädigen, als für die Prüfung der Produkte erforderlich ist. Wenn der Käufer die Produkte zurückgeben möchte, sorgt er innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist für den Rücktransport der Produkte zum nächstgelegenen Geling Tuinmeubelen-Geschäft oder, wenn möglich, zum Geschäft, in dem die Produkte gekauft wurden. Der Käufer stellt sicher, dass die Produkte nicht beschädigt werden.

3. Bei der Rücksendung der Produkte ist der Käufer verpflichtet, auf erstes Verlangen von Geling Tuinmeubelen einen Kaufbeleg und/oder einen Lieferschein vorzulegen, damit Geling Tuinmeubelen feststellen kann, ob die Produkte rechtzeitig zurückgegeben wurden. Werden die Produkte nicht rechtzeitig zurückgegeben oder kann dies von Geling Tuinmeubelen nicht vernünftigerweise festgestellt werden, hat Geling Tuinmeubelen das Recht, die Rücknahme der Produkte zu verweigern. In diesem Fall hat der Käufer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.

Artikel 8: Eigentumsvorbehalt

1. Das Eigentum an den Produkten geht erst auf den Käufer über, nachdem der Käufer alles, was er Geling Tuinmeubelen im Zusammenhang mit den im Rahmen des Vertrags gelieferten oder zu liefernden Produkten schuldet oder schulden wird, vollständig bezahlt hat.

Artikel 9: Garantie

1. Sofern im Vertrag nicht anders angegeben, garantiert Geling Tuinmeubelen den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der Produkte für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem die Produkte bei Geling Tuinmeubelen gemäß den im Vertrag enthaltenen Spezifikationen bereitstehen.

2. Wenn während der Garantiezeit eine schriftliche Reklamation eingereicht wurde und Geling Tuinmeubelen nach vernünftigem Ermessen hinreichend dargelegt hat, dass die Produkte nicht konform sind und der Mangel oder Schaden nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen ist, gilt Geling Tuinmeubelen wird nach eigenem Ermessen entweder Produkte, die sich als fehlerhaft erwiesen haben, bei Rückgabe der fehlerhaften Produkte kostenlos ersetzen, entweder um die betreffenden Produkte zu reparieren oder um dem Käufer einen Rabatt auf den Kaufpreis zu gewähren, der von festgelegt wird gegenseitiges Einvernehmen.

Artikel 10: Haftung

1. Sofern sich aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen zur (Produkt-)Haftung nichts anderes ergibt, ist Geling Tuinmeubelen nicht verpflichtet, Schadensersatz für Schäden jeglicher Art an beweglichen oder unbeweglichen Sachen oder an Personen zu zahlen, einschließlich direkter Schäden und indirekte Schäden für den Käufer oder Dritte, wobei diese Schäden direkt oder indirekt durch von Geling Tuinmeubelen oder im Namen von Geling Tuinmeubelen gelieferte Produkte verursacht werden oder damit in Zusammenhang stehen oder direkt oder indirekt durch deren Verwendung, Anwendung oder Verarbeitung verursacht werden oder damit in Zusammenhang stehen Produkte oder von Geling Tuinmeubelen bereitgestellte Informationen zu den Produkten.

2. Die Haftung von Geling Tuinmeubelen gegenüber dem Käufer ist in jedem Fall pro Ereignis (wobei eine zusammenhängende Reihe von Ereignissen als ein Ereignis gilt) auf den Kaufpreis des Produkts (ohne Umsatzsteuer) oder den Betrag, den Geling Tuinmeubelen dadurch erhält, begrenzt Rücksichtnahme auf seinen Betriebshaftpflichtversicherer.

3. Die Haftungsbeschränkungen in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht, soweit der betreffende Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Geling Tuinmeubelen verursacht wurde.

Artikel 11: Anwendbares Recht, zuständiges Gericht

1. Für die Bedingungen sowie alle Vereinbarungen gilt niederländisches Recht.

2. Alle Streitigkeiten werden ausschließlich dem Bezirksgericht Arnheim vorgelegt.

3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.